Beziehungsveränderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz

Ab 2020 ergeben sich durch das Bundesteilhabegesetz neue Voraussetzungen für die psychosoziale, sozialpsychiatrische und -pädagogische Arbeit: Klient*innen und Patient*innen werden zu Auftraggeber*innen, Mitarbeiter*innen sozialpsychiatrischer Dienste zu Dienstleister*innen. Die personenzentrierte Arbeit rückt damit noch stärker als bisher in den Vordergrund. Der Workshop stellt sich der Frage, wie dies die Beziehungsarbeit in ein anderes Licht rückt und wie ein konstruktiver Umgang mit dieser Veränderung gelingen kann. Der Prozess der Förderung der Selbstständigkeit von Menschen, die bereits längere Zeit im Hilfesystem begleitet wurden, steht im Vordergrund des Workshops. Ihn zu reflektieren und Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten, ist das Ziel.

Für die theoretische Fundierung der zu erarbeitenden Handlungsweisen werden folgende Modelle einbezogen: Salutogenese nach Aaron Antonovsky, Offener Dialog nach Volkmar Aderhold, Empowerment nach Andreas Knuf, Neurobiologie und Embodiment nach Gerald Hüther, Maja Storch

Diese Veranstaltung wurde abgesagt.
Kategorien: Psychische Erkrankung
Veranstaltungsort: Fortbildungsakademie Neuhland
Termin: -
Zeitplan: 09:00 - 16:30
Zielgruppe: Fachkräfte in der pädagogischen und psychologischen Betreuungs- und Beratungsarbeit
Preise:
  • Teilnehmergebühr: 265,00 €
  • Ermäßigt 20%: 212,00 €
  • Ermäßigt 40%: 159,00 €
  • Ermäßigt 50%: 132,50 €
Freie Plätze: Es sind noch Plätze frei.
Kursleiter:
Dr. phil. Susanne Ackers, Genesungsbegleiterin, EX-IN Zertifikat
Claudia Ehlert, Soziologin, M. A., Supervisorin (DGSv) und Fortbildnerin mit Schwerpunkt Psycho-Traumatologie/Trauma-Pädagogik  
Ansprechpartner:
Oksana Schäfer
Zeitdauer in h: 15
Download ICS: Download

Schwerpunkte

  • Förderung der Selbstständigkeit der Klienten
  • Entwicklungsmöglichkeiten entdecken

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Weitere Informationen

Wir gewähren 20% Ermäßigung (bitte bei Buchung auswählen) für:

  • Mitglieder im Paritätischer Wohlfahrtsverband
  • Mitarbeiter*innen des Öffentlichen Dienstes
  • Student*innen – Bitte Nachweise einreichen!

Als approbierte/r Psychotherapeut/in können Sie Punkte für die Psychotherapeutenkammer erlangen:
Die Rahmenbedingungen der Zertifizierung der Fortbildungen durch die Psychotherapeutenkammer haben sich geändert. Es können nur noch Fortbildungen zertifiziert werden, in denen überwiegend approbierte Psychotherapeuten teilnehmen, oder an denen verschiedene Berufsgruppen teilnehmen, die in enger Kooperation eine Patienten-/Klientengruppe behandeln.
Da dies von den angemeldeten Teilnehmer abhängt, können wir eine Zertifizierung der Fortbildung nicht in jedem Fall garantieren.