Selbstbestimmung und ihre Grenzen

Ziel psychosozialer Arbeit ist eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung ihrer Klient*innen, die für Bewohner*innen der westlichen Welt in den letzten Jahrzehnten in vielfacher Hinsicht realisierbar geworden ist. Wie in allen Zeiten unterliegen wir aber weiterhin Naturgesetzen und vielfältigen gesellschaftlichen Bedingungen. Die Behauptung eines autonomen Individuums verschleiert sein gleichzeitiges beherrscht werden: intrapsychisch durch das Unbewusste, aber auch gesellschaftlich durch die Gesetze des Marktes und durch die technologische Entwicklung in einer digitalisierten Welt. Die Wirkmächtigkeit des Einzelnen hängt von der Anerkennung seines Eingebundenseins ab. Dies gilt für das Individuum, seine Selbstbestimmung und ihre Grenzen wie für die Begrenzung des technisch Machbaren in einem bedrohten Ökosystem. Bewusste Verantwortung als Grundlage menschlichen Lebens erfordert Anerkennung von Begrenzungen.
In dem Seminar werden die Begrenzungen und Abhängigkeiten des Einzelnen deutlich gemacht und diskutiert. Durch dieses vertiefte Bewusstwerden wird die psychosoziale Arbeit mit den Klienten um eine notwendige und wesentliche Dimension bereichert.  

Diese Veranstaltung wurde abgesagt.
Kategorien: Suizidgefährdung
Veranstaltungsort: Fortbildungsakademie Neuhland
Termin:
Zeitplan: 09:00 - 16:30
Zielgruppe: Angehörige aller psychosozialen Berufe
Freie Plätze: Es sind noch Plätze frei.
Kursleiter:
Prof. Dr. med. Martin Teising, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Lehranalytiker der Deutschen und der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung
Ansprechpartner:
Oksana Schäfer
Gesamtdauer: 7 Std. 30 Min.
Download ICS: Download

Schwerpunkte

  • Selbstbestimmung und ihre Grenzen bei: Gesundheit und Krankheit
  • Selbstbestimmung und ihre Grenzen bei: hohem Lebensalter
  • Selbstbestimmung und ihre Grenzen bei: Suizidalität
  • Psychische Grenzen
  • Geschlechtsspezifische Differenzen

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Weitere Informationen

Wir gewähren 20% Ermäßigung (bitte bei Buchung auswählen) für:

  • Mitglieder im Paritätischer Wohlfahrtsverband
  • Mitarbeiter*innen des Öffentlichen Dienstes
  • Student*innen – Bitte Nachweise einreichen!

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Die Rahmenbedingungen der Zertifizierung der Fortbildungen durch die Psychotherapeutenkammer haben sich geändert. Es können nur noch Fortbildungen zertifiziert werden, in denen überwiegend approbierte Psychotherapeuten teilnehmen, oder an denen verschiedene Berufsgruppen teilnehmen, die in enger Kooperation eine Patienten-/Klientengruppe behandeln.
Da dies von den angemeldeten Teilnehmer abhängt, können wir eine Zertifizierung der Fortbildung nicht in jedem Fall garantieren.